ZAS wird Entgelt auch im kommenden Jahr niedrig halten – Hohe Rücklage durch Energieverkauf – Prognose schwierig
Artikel im Alt-/Neuöttinger Anzeiger vom 02.12.2023
Burgkirchen. Die Bürger im Landkreis Altötting dürfen im kommenden Jahr weiterhin mit den deutschlandweit niedrigsten Müllgebühren rechnen. 2024 wird das vierte Jahr mit konstanten Entgeltforderungen des Zweckverbandes Abfallverwertung Südostbayern. Das hat die Verbandsversammlung bei ihrer Sitzung am Donnerstag im Verwaltungsgebäude des Müllheizkraftwerks Burgkirchen mehrheitlich beschlossen.
Der Zweckverband Abfallverwertung Südostbayern (ZAS) legt die Müllgebühren, die Bürger zahlen müssen, nicht selbst fest. Der ZAS fordert von seinen Mitgliedslandkreisen Geld für die Müllanlieferung nach Burgkirchen. Was die Bürger in den einzelnen Landkreisen dann zahlen müssen, steht auf einem anderen Blatt und wird auf örtlicher Ebene entschieden.
Dabei ist der Landkreis Altötting privilegiert, denn hier werden die Abfälle wegen der kurzen Transportwege direkt mit den Müllfahrzeugen im Müllheizkraftwerk im Burgkirchner Ortsteil Bruck angeliefert. In den anderen sechs Landkreisen betreibt der ZAS Umladestationen. Den Transport der dort angelieferten Abfälle nach Burgkirchen übernimmt die Bahn (seit der Inbetriebnahme des Müllheizkraftwerks im Jahr 1994). Doch eine Bahnstrecken-Stilllegung führte 2017 dazu, dass der Müll aus dem Landkreis Dingolfing-Landau mit Lastwagen nach Burgkirchen transportiert werden muss.
Der ZAS ist ein Zusammenschluss der fünf oberbayerischen Landkreise Altötting, Mühldorf, Rosenheim, Traunstein und Berchtesgadener Land sowie des Abfallwirtschaftsverbandes Isar-Inn, der die niederbayerischen Landkreise Rottal-Inn und Dingolfing-Landau vertritt. -Anzeige-
Der beschlossene ZAS-Wirtschaftsplan 2024 sieht unveränderte Entsorgungsentgelte vor, das bedeutet für den Landkreis Altötting 23 Euro pro Tonne und für die anderen Verbandsmitglieder wegen der Transportkosten 63 Euro pro Tonne. Bei der Erläuterung des Wirtschaftsplans für das kommende Jahr schränkte der kaufmännische Werkleiter Robert Moser ein, dass die Prognose aufgrund der stark schwankenden wirtschaftlichen und rechtlichen Entwicklung mit Unsicherheiten verbunden ist. Für die Verbandsmitglieder veranschlagte Moser die Anlieferung von 158000 Tonnen, das sind 3000 Tonnen weniger als in diesem Jahr. Mit der gesamten Müllmenge von 233000 Tonnen unterschreitet Moser den diesjährigen Ansatz um 2000 Tonnen. Gerade die Prognose für den Energiebereich bezeichnete der kaufmännische Werkleiter bei der Verbandsversammlung als unsicher. Als Erlös für gelieferte Energie plant Moser 11,66 Millionen Euro ein. Das sind zwar 3,47 Millionen Euro weniger als in diesem Jahr, aber immer noch zwei Mal so viel wie 2021. Insgesamt rechnet Moser mit Erträgen in Höhe von 33,14 Millionen Euro, also 2,3 Millionen weniger als 2023.
ZAS-Verbandsvorsitzender Erwin Schneider (Landrat aus Altötting) machte das Gremium mit der Einführung eines nationalen Kohlendioxid-Bepreisungssystems vertraut. Demnach werden mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) erhebliche zusätzliche Kosten auf den ZAS zukommen. Denn ab Januar 2024 müssen für die fossilen Kohlendioxid-Anteile im Abfall Emissionszertifikate erworben werden. Im kommenden Jahr sind laut Schneider 40 Euro und 2025 sogar 50 Euro pro Tonne Kohlendioxid zu bezahlen. Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen biogenen Anteile der verschiedenen Abfallarten würden sich zusätzliche Kosten für Hausmüll von brutto 19 Euro pro Tonne und 29 Euro pro Tonne Gewerbeabfall im Jahr 2024 ergeben. Schneider geht davon aus, dass von 2024 bis einschließlich 2026 ein Aufwand von 20,5 Millionen Euro für den Zweckverband durch die Einbeziehung der Abfallverbrennungsanlagen in den nationalen Emissionshandel entstehen wird.
Der Verbandsvorsitzende kommentierte bei der Versammlung das neue Gesetz mit folgenden Worten: „Bitter ist dabei die für mich nicht erkennbare Lenkungswirkung des Gesetzes für die Müllverbrennungsanlagen. Bei der satzungskonformen Erfüllung seiner Aufgaben kann der Zweckverband eben nicht auf andere, weniger mit Kohlendioxid belastete Brennstoffe ausweichen. Eine Lenkungswirkung wird sich allenfalls in Richtung Österreich ergeben, weil dort pro Tonne Gewerbemüll 29 Euro weniger verlangt wird.“ Schneider kann sich nicht vorstellen, dass das BEHG zu einer Änderung des Konsumverhaltens der Bürger in Richtung Abfallvermeidung führen wird.
Verbandsrat Stefan Kammergruber (Bürgermeister von Emmerting) erkundigte sich nach Möglichkeiten der juristischen Gegenwehr. Der kaufmännische Werkleiter informierte darüber, dass über den Dachverband eine Klage vorbereitet werde. Moser hält jedoch die Erfolgsaussicht des juristischen Vorgehens für gering. Landrat Max Heimerl aus Mühldorf bezeichnete das BEHG als „Abzocke“.
Durch die Entwicklung am Energiemarkt schwimmt der ZAS bildlich gesprochen im Geld. Deswegen schlug Schneider vor, den Gewinn für das Auffangen der neuen Steuer zu verwenden. Im Sinne einer konstanten Politik möchte der Altöttinger Landrat die erwirtschafteten liquiden Mittel nicht kurzfristig „verpulvern“, sondern damit möglichst lange die neue Steuer kompensieren, „vielleicht bis 2030“. Als alternatives Szenario schilderte Schneider: „Wir könnten die Müllgebühren theoretisch auf null senken, aber das hätte echte Lenkungswirkung: Wenn die Müllabfuhr nichts kostet, dann wird den Bürgern die Vermeidung wurscht sein und wahrscheinlich würde sogar Gewerbemüll in die Hausmülltonne wandern.“
Das Berchtesgadener Land wird 2024 nicht um eine kräftige Anhebung seiner Müllgebühren herumkommen, erwartet werden 40 Prozent. In dieser Situation beantragte der Landkreis beim ZAS eine kleine Entgeltsenkung. Schneider entgegnete: „Der ZAS ist nicht der Preistreiber der Gebühren im Berchtesgadener Land. Die sind hausgemacht, weil man besonders ökologisch sein will. Die Biomülltonne kostet.“ Ferner verwies der Vorsitzende auf die unveränderlichen Transportkosten. Der Transport koste fast doppelt so viel wie das Verbrennen. „Der Bahntransport war aber von Anfang an ausgemacht. Wir können nicht auf die Straße verlagern, das würde Burgkirchen nicht hinnehmen“, unterstrich Schneider.
Nach dieser Erläuterung zog das Berchtesgadener Land seinen Antrag zurück. Bei der Abstimmung nahm die Verbandsversammlung die Haushaltssatzung und den Wirtschaftsplan für 2024 mit der Gegenstimme eines Verbandsrates aus dem Berchtesgadener Land an.