Vorstoß aus Berchtesgaden im ZAS zur Einführung der Biotonne gescheitert – Mehrheit beschließt Wirtschaftsplan 2024
Artikel im Alt-/Neuöttinger Anzeiger vom 09.12.2023
Burgkirchen. Die Vertreter des Berchtesgadener Landes in der Versammlung des Zweckverbands Abfallverwertung Südostbayern (ZAS) sind mit ihrem Ansinnen einer Müllkostensenkung an den Mehrheitsverhältnissen im Gremium gescheitert.
Wie berichtet‚ wird 2024 das vierte Jahr mit konstanten Entgeltforderungen des Zweckverbandes. Das beschloss die Verbandsversammlung mehrheitlich vorige Woche bei ihrer Sitzung im Verwaltungsgebäude des Müllheizkraftwerks Burgkirchen.
In Berchtesgaden steigen Gebühren um 40 Prozent
Der ZAS forderte von seinen Mitgliedslandkreisen in jüngster Vergangenheit vergleichsweise wenig Geld für die Müllanlieferung nach Burgkirchen. Was die Bürger in den einzelnen Landkreisen zahlen müssen, wird aber auf örtlicher Ebene entschieden.
Der ZAS ist ein Zusammenschluss der fünf oberbayerischen Landkreise Altötting, Mühldorf, Rosenheim, Traunstein und Berchtesgadener Land sowie des Abfallwirtschaftsverbandes Isar-Inn, der die niederbayerischen Landkreise Rottal-Inn und Dingolfing-Landau vertritt.
Im Berchtesgadener Land werden die Müllgebühren 2024 voraussichtlich um 40 Prozent steigen. Um eine kleine Dämpfung dieses Anstiegs zu erreichen, machten sich die Berchtesgadener Hoffnung auf eine weitere Senkung des ZAS-Entgelts. Fraktionsübergreifend beantragten die vier Verbandsräte des Berchtesgadener Landes beim ZAS, die Anliefergebühr im kommenden Jahr „auf ein betriebswirtschaftlich notwendiges Maß zu reduzieren“.
Das Berchtesgadener Land hält sich zugute, die Biomülltonne eingeführt zu haben, während andere Verbandsmitglieder die noch billige Verbrennung nutzen. Franz Eder, einer der vier BGL-Verbandsräte, meinte bei der jüngsten Versammlung in Burgkirchen, man müsse nur die Satzung lesen und sich daran halten, dann entstehe Spielraum für eine Gebührensenkung. Das Berchtesgadener Land habe seine Hausaufgaben gemacht: „Durch die Einführung der Biotonne konnte der Restmüll, der verbrannt wird, von 19000 Tonnen im Jahr auf knapp 15000 Tonnen pro Jahr reduziert werden.“ Wie Eder aus der Satzung vorlas, darf ausschließlich nicht vermeidbarer Restmüll verbrannt werden. Darüber hinaus gebe es gesetzliche Regelungen, die eine Getrennterfassung von Biomüll verlangen und das Verbrennen verbieten, so Eder weiter. Er regte an, dass die anderen Landkreise ebenfalls nur noch Restmüll anliefern und damit die Anliefermenge erheblich reduzieren, um die Kapazität für Anlieferungen von außen und damit die Einnahmen des Verbands zu erhöhen. So könnten die Bürger entlastet werden.
Grundsätzlich erinnerte ZAS-Verbandsvorsitzender Erwin Schneider (Landrat aus Altötting) daran, dass jeder Landkreis die Abfallentsorgung in eigener Regie regle. Die Einzelheiten der Entsorgung im Landkreis Altötting seien vom Kreistag beschlossen worden und entsprächen der Verbandssatzung. Landrat Max Heimerl aus Mühldorf pflichtete bei.
„Das ist mehr als eine Unverschämtheit“
Ferner verwahrte sich Schneider gegen die Einmischung der Grünen-Kreisräte aus dem Berchtesgadener Land in Angelegenheiten anderer Landkreise. Dem Verbandsvorsitzenden ist bekannt, dass ihm im Berchtesgadener Land vorgeworfen wird, er verletze seinen Amtseid. „Das ist mehr als eine Unverschämtheit“, empörte sich Schneider. Im weiteren Verlauf der Sitzung hielt er auch fest, der ZAS könne nicht jeden Müllzug kontrollieren.
Dass der ZAS seine Entgeltforderungen konstant niedrig hält, ist nicht selbstverständlich. Denn sinkenden Erträgen steht zunehmender Aufwand gegenüber: Im ZAS-Wirtschaftsplan 2024 wird mit Erträgen in Höhe von 33,14 Millionen Euro gerechnet, also 2,3 Millionen weniger als 2023. Die gesamten Aufwendungen des Jahres 2024 kalkuliert der kaufmännische Werkleiter Robert Moser mit 57,09 Millionen Euro. Das ergibt einen Jahresfehlbetrag von 23,96 Millionen Euro.
Als die Debatte über den ZAS-Wirtschaftsplan 2024 auf die Abstimmung zulief, relativierte Landrat Bernhard Kern den BGL-Antrag (auf Senkung der Anliefergebühr im kommenden Jahr) und sprach nur noch davon, „in der Zukunft zu schauen, ob eine Reduzierung möglich ist“.
In der Folge ging der Vorsitzende auf den besonders weiten Anfahrtsweg aus dem Berchtesgadener Land ein und gab zu verstehen, dass die Transportgebühr für das BGL günstig gerechnet sei. Daraufhin besprachen sich die Vertreter des Berchtesgadener Landes und zogen ihren Antrag zurück.
Dann stellte der ZAS-Vorsitzende den Wirtschaftsplan 2024 in unveränderter Fassung, also mit einem Defizit von fast 24 Millionen Euro, zur Abstimmung. Mit der Gegenstimme eines einzelnen Verbandsrates aus dem Berchtesgadener Land beschloss die Verbandsversammlung den Wirtschaftsplan 2024.