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ZAS Burgkirchen: Müllgebühren sollen deutlich steigen

Artikel im Alt-/Neuöttinger Anzeiger vom 21.10.2024

Erhöhung wegen CO2-Abgabe: Aufgrund politischer Vorgaben müsse man die Müllgebühren erhöhen, betonten die Werkausschussmitglieder in ihrer jüngsten Sitzung des Zweckverbandes Abfallverwertung Südostbayern . − Foto: ZAS

Die Zeichen stehen auf Verteuerung: Die Müllgebühren im Zweckverband Abfallverwertung Südostbayern (ZAS) sollen im Jahr 2025 deutlich angehoben werden. Darauf haben sich die Mitglieder des Werkausschusses nun einstimmig geeinigt. Die Entsorgungsentgelte im Jahr 2025 sollen damit für den Landkreis Altötting von 23 Euro pro Tonne auf 52 Euro pro Tonne steigen und für die restlichen Verbandsmitglieder von 63 Euro pro Tonne auf 92 Euro pro Tonne. Auf diesen Beschlussvorschlag einigten sich am Montagvormittag die Werkausschuss-Mitglieder des ZAS. Dieser Vorschlag soll nun der nächsten Verbandsversammlung zur Abstimmung vorgelegt werden.

Gesetzliche Vorgaben in Sachen CO2-Abgabe sind eindeutig

„Die guten Jahre sind vorbei“, hatte Altöttings Landrat Erwin Schneider gleich zu Beginn der Beratung erklärt. Die Rücklagen seien auf absehbare Zeit abgebaut und er gehe das Thema lieber vorsichtig an, betonte er in der Ausschusssitzung. Moderate Anpassung seien besser, als ein großer Gebührensprung in drei oder vier Jahren.
Mühldorfs Landrat Maximilian Heimerl ergänzte: „Es bleibt uns gar nichts anderes übrig, als die Preise anzupassen.“ Die gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) seien eindeutig. Das BEHG legt einen Emissionshandel für Brennstoffemissionen fest. Unternehmen sind verpflichtet, für die bei der Verbrennung der Brennstoffe entstehenden CO2-Emissionen Zertifikate zu erwerben, beziehungsweise Gebühren zu bezahlen. Der Bund erhebt auch bei Müllverbrennungsanlagen diese CO2-Abgabe. Und diese Gebühren müsse man nun auf die Entsorgungsentgelte anrechnen und somit auch an den Bürger weitergeben, betonten gleich mehrerer Ausschussmitglieder.
„Wir schaffen es leider nicht, die Bürger auf Dauer vor den CO2-Abgaben zu bewahren“, stellte Rosenheims Landrat Otto Lederer fest. Er sehe keinen anderen Weg, als die Kosten für die CO2-Abgaben auf die Müllgebühren zu schlagen. Es sei von Anfang an klar gewesen, „dass wir irgendwann die CO2-Steuer auf die Gebühren umlegen müssen“, erklärte auch Traunsteins stellvertretender Landrat Josef Konhäuser.
Es sei letztlich genau das eingetreten, was bereits vor wenigen Jahren prognostiziert worden war, betonte der Berchtesgadener Landrat Bernhard Kern. Deswegen habe man die Gebühren damals in den „fetten Jahren“, als die Rücklagen noch bei 94 Millionen Euro lagen, nicht gesenkt. Weil absehbar war, dass die Abgaben steigen werden und die Rücklagen schmelzen. Und nun müsse man die Gebühren, moderat anheben, so Kern.
Werner Bumeder, Landrat des Landkreises Dingolfing-Landau, zeigte sich pragmatisch: „Natürlich wäre es uns lieber, wenn wir die Gebühren nicht anheben müssten. Aber aufgrund der politischen Vorgaben müssen wir sie erhöhen.“

Weitere Kostensteigerung im Jahr 2026

Der ZAS hatte in den vergangenen Jahren zu den Gewinnern der Energiekrise gehört. Bei den Umsatzerlösen machten sich die enormen Energiepreise bemerkbar und vor allem die Einnahmen für Dampf hatten die Kassen gefüllt. „Nach dem Anstieg bei den Energieerlösen in den Jahren 2022 und 2023 musste in 2024 ein erheblicher Rückgang verzeichnet werden“, erklärte Robert Moser, kaufmännischer Leiter des ZAS. „Insgesamt haben sich die Energieerlöse um 5,4 Millionen Euro auf jetzt noch 4,7 Millionen Euro mehr als halbiert“, erklärte Moser in einem ersten Zwischenbericht für das Jahr 2024. „Die Spitzenwerte der Vorjahre konnten nicht mehr erreicht werden.“ Der reine Verbrennungspreis mit 23 Euro pro Tonne, wie er nun im vierten Jahr verlangt werde, so Moser, decke nicht mehr die Kosten. Er wäre um sechs Euro pro Tonnen zu niedrig, um die sogenannten BEHG-Aufwendungen abzudecken. Der ZAS würde draufzahlen, hatte auch Landrat Erwin Schneider zuvor betont. Eine Erhöhung sei somit unumgänglich. Zumal für 2026 bereits eine weitere Kostensteigerung im BEHG mit nochmals zehn Euro pro Tonne CO2 vom Bund festgelegt wurde.