Was wird nicht angenommen?

Problemabfälle

  • selbst-, hoch- und leichentzündliche, explosive, radioaktive oder giftige Abfälle z.B. Chemikalien, Batterien, Leuchtstoffröhren, Thermometer, lösemittelhaltige Abfälle, Holzschutzmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel

Problemabfälle müssen der Sondermüllentsorgung zugeführt werden. Haushaltsübliche Kleinmengen können nach Rücksprache mit den Gewerbeabfallberatern an den Problemmüllsammelstellen der Landkreise abgegeben werden.

Wertstoffe

  • unbrennbare Wertstoffe, die nicht energetisch verwertbar sind z.B. Glas, Metalle

Größere Mengen unbrennbarer Wertstoffe müssen getrennt gesammelt und der stofflichen Verwertung zugeführt werden.

Behandelte Holzabfälle 

  • Fenster und Außentüren
  • Abfälle aus dem Außenbereich, z.B. Palisaden, imprägnierte Gartenmöbel, Gartenzäune, Gartenhäuser
  • Konstruktionshölzer, z.B. Dachstühle, Dachsparren, Fachwerk
  • Hölzer aus dem Landschaftsbau und der Landwirtschaft

Holzabfälle, die mit Holzschutzmitteln behandelt wurden, sind gemäß der Altholzverordnung gefährliche Abfälle und werden vom Zweckverband nicht  angenommen.

Betriebsproblematische Abfälle

  • Abfälle mit zu hohem Feuchtigkeitsgehalt z.B. flüssige und schlammige Abfälle
  • brennende und glühende Abfälle Abgelöschte Brandabfälle dürfen nur nach Rücksprache mit dem Zweckverband angeliefert werden. Eine Anlieferung ist frühestens drei Tage nach dem Brand möglich.
  • lange Streifen und Bänder (Filmabfälle, Randabschnitte von Kunststoff- und Papierrollen)
  • Stäube
  • stark staubhaltige Abfälle
  • Altreifen
  •  Tierkörper
  • Straßenkehricht
  • sehr große sperrige Abfälle, die durch die Müllpressen an den Müllumladestationen und die Sperrmüllschere in der Anlieferhalle des Müllheizkraftwerkes nicht zerkleinert werden können z.B. 200 l-Metallfässer, Stahlträger, lange Holzbalken (> 0,5 m)

Unbrennbare Abfälle

  • größere Mengen von mineralischem Isoliermaterial, Keramik, Bauschutt, Kies, ….

Unbrennbare Abfälle werden von Bauschutt- bzw. Hausmülldeponien angenommen.


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